- Bis zu welchem Alter können Patienten behandelt werden?
Gesetzlich versicherte Kinder können bis zum 18. Geburtstag in unserer Praxis behandelt werden.
Gesetzlich versicherte Kinder können bis zum 18. Geburtstag in unserer Praxis behandelt werden.
In diesem Fall bitten wir sie darum, uns unverzüglich über Ihre Terminabsage zu kontaktieren, am besten telefonisch oder alternativ per Email.
Sie erreichen uns mit dem PKW über
Kostenfreie Parkplätze stehen auf praxiseigenen Parkplätzen unmittelbar vor dem Eingang zur Verfügung
Mit öffentlichen Verkehrmitteln:
S-Bahn-Anbindung S5 Hannover Hauptbahnhof, Haltestellen Bahnhof Springe oder Bad Münder.
Busverbindung Haltestelle Feuerteich in Bad Münder, direkt vor dem Praxisgebäude:
Parken können sie direkt vor unserer Praxis auf den praxiseigenen Parkplätzen oder dem öffentlichen Parkplatz der Volksbank
Wir können Ihnen eine sogenannte „Kindkrankschreibung“ für den Arbeitgeber ausstellen. Bitte beachten sie, daß diese nur für gesetzlich Krankenversicherte gilt und Ihnen nur eine begrenzte Zahl von Kinderkrankheitstagen pro Jahr zusteht.
Wir haben Ihnen ein Informationsblatt zu diesem Thema zusammengestellt, welches sie zur OP-Vorbereitung ausgehändigt bekommen, das Dokument können sie hier als Formblatt einsehen:
OP-Infoblatt-KAD.pdf
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen: daher sind, wenn eine Operation bei Ihrem Kind notwendig wird, spezielle Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich gilt, daß Kinder ab einem Alter von 8 Monaten (bei Frühgeborenen das korrigierte Alter), bzw. ab einem Körpergewicht von 8 kg, ambulant operationsfähig sind.
Voraussetzung dafür ist ein an sonsten gesundes Kind ohne Grunderkrankung oder akuten Infekt.
Ja: Unfälle in der Kita oder in der Schule sind durch die Unfallkassen der Länder/Gemeinden versichert. Unsere Praxis ist dazu berechtigt, diese Unfälle medizinisch zu versorgen.
Wenn Ihr Kind durch den Unfall nicht mehr mobil ist, rufen sie umgehend die Rettungsleitstelle unter 19222 oder den Notruf 112 an, dies gilt natürlich auch für alle Situationen, in denen Ihr Kind wesensverändert oder nicht mehr ansprechbar ist. In allen anderen Fällen bitten wir nach kurzer telefonischer Ankündigung um die kurzfristige Vorstellung in unserer Praxis.