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Häufige Fragen und Antworten

  • Wie kann ich die Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen?

    Sie erreichen uns mit dem PKW über 

    • die A2, Ausfahrt Lauenau → B442 in Richtung Hameln → Abfahrt Bad Münder oder
    • über die B217 → B442 Richtung Bad Münder, Abfahrt Bad Münder Zentrum

    Kostenfreie Parkplätze stehen auf praxiseigenen Parkplätzen unmittelbar vor dem Eingang zur Verfügung


    Mit öffentlichen Verkehrmitteln:

    S-Bahn-Anbindung S5 Hannover Hauptbahnhof, Haltestellen Bahnhof Springe oder Bad Münder.

    Busverbindung Haltestelle Feuerteich in Bad Münder, direkt vor dem Praxisgebäude:

    • Von Bahnhof Bad Münder Linien 10 und 16B
    • Von Bahnhof Springe mit Buslinie 18

  • Wo kann ich parken?

    Parken können sie direkt vor unserer Praxis auf den praxiseigenen Parkplätzen oder dem öffentlichen Parkplatz der Volksbank

  • Ab welchem Alter kann man Kinder gefahrlos ambulant operieren?

    Kinder sind keine kleinen Erwachsenen: daher sind, wenn eine Operation bei Ihrem Kind notwendig wird, spezielle Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich gilt, daß Kinder ab einem Alter von 8 Monaten (bei Frühgeborenen das korrigierte Alter), bzw. ab einem Körpergewicht von 8 kg, ambulant operationsfähig sind.

    Voraussetzung dafür ist ein an sonsten gesundes Kind ohne Grunderkrankung oder akuten Infekt.

  • Was muss ich für meinen Termin in der Sprechstunde mitbringen?

    • Voraussetzung für die Behandlung Ihres Kindes in unserer Praxis ist als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung die Vorlage der Gesundheitskarte („Krankenkassenkarte“) Ihres Kindes: sollten sie diese nicht dabei haben, werden wir Ihnen eine Privatrechnung zukommen lassen, die sie nachträglich bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen.

    • Wenn Ihr Kind Privat versichert ist, ist die Vorlage einer Gesundheitskarte nicht notwendig, gleiches gilt für Schul- oder Kindergartenunfälle.

    • Außerdem bitten wir sie darum, bei komplexen Krankheitsfällen bzw. bei einer Vorbehandlung Ihres Kindes in einer anderen Praxis oder im Krankenhaus, alle medizinischen Unterlagen (Arztbriefe) inklusive Diagnostik (z.B. Röntgenbilder) vorzulegen

    • Wichtig ist, daß Ihr Kind von einem Erziehungsberechtigten begleitet wird, alternativ ist ein(e) Angehörige(r) mit medizinischer Vollmacht als Begleitung möglich.

  • Werden auch Kita- und Schulunfälle behandelt?

    Ja: Unfälle in der Kita oder in der Schule sind durch die Unfallkassen der Länder/Gemeinden versichert. Unsere Praxis ist dazu berechtigt, diese Unfälle medizinisch zu versorgen.

  • Was ist zu tun, wenn mein Kind einen Unfall hat?

    Wenn Ihr Kind durch den Unfall nicht mehr mobil ist, rufen sie umgehend die Rettungsleitstelle unter 19222 oder den Notruf 112 an, dies gilt natürlich auch für alle Situationen, in denen Ihr Kind wesensverändert oder nicht mehr ansprechbar ist. In allen anderen Fällen bitten wir nach kurzer telefonischer Ankündigung um die kurzfristige Vorstellung in unserer Praxis.

© 2021 Kinderchirurgie am Deister